Die Goodscare GmbH (im Folgenden Garantiegeber:in genannt) garantiert die gute Qualität und das ordnungsgemäße Funktionieren der gekauften Waren, wenn sie in der für den Zweck geeigneten Weise und gemäß der Bedienungsanleitung verwendet werden, und erbringt Garantieleistungen zu den folgenden Bedingungen an den Garantieempfänger:
1. Diese Garantie deckt die Mängel ab, die auf fehlerhafte Teile, Materialien oder Herstellung zurückzuführen sind, wenn diese Mängel innerhalb eines Zeitraums von 2 (zwei) Jahren ab dem Kaufdatum festgestellt werden.
2. Die Ware gilt als mangelhaft, wenn sie die in den Bedienungsanleitungen, technischen Spezifikationen oder anderen ähnlichen Dokumenten, die mit dem Gerät geliefert wurden, angegebenen Funktionen nicht erfüllt und der Fehler auf interne Eigenschaften zurückzuführen ist.
3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien oder Teile, die aufgrund ihrer natürlichen Abnutzung nur noch eingeschränkt funktionsfähig sind.
4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Software von Drittherstellern oder Drittanbietern, die auf dem zu reparierenden Gerät installiert ist und zusammen mit dem Gerät an das Service-Center des Garantiegebers geliefert wird.
5. Die Garantiegeberin haftet nicht für den Verlust und die Wiederherstellung von Software oder Daten.
6. Die während der Garantiezeit festgestellten Mängel und Schäden werden ausschließlich vom Garantiegeber innerhalb von 20 (zwanzig) Arbeitstagen nach Eingang der Ware im Service-Center behoben.
7. Die Frist für die Beseitigung von Mängeln und Schäden kann verlängert werden, wenn der Garantiegeber die Ware zur Reparatur an den Hersteller schicken muss oder Ersatzteile importiert werden müssen oder ein allgemeiner Mangel an diesen Ersatzteilen auf dem Markt besteht.
8. Die Garantieleistungen werden unter den folgenden Bedingungen erbracht:
- Unverzügliche und wirksame Benachrichtigung des Garantiegebers über festgestellte Warenmängel und Unterlassung der Nutzung der Ware;
- Die beanstandete Ware ist zusammen mit einer Kopie der Handelsrechnung an das Servicezentrum des Garanten zu senden;
Die Seriennummer der gelieferten mangelhaften Ware muss mit der Seriennummer übereinstimmen, die dem Garantieempfänger verkauft wurde; - Das Service-Center des Garantiegebers muss schriftlich über zusätzliches Zubehör informiert werden, das in das Gerät eingebaut wurde;
- Die Waren sollten zusammen mit einer detaillierten und lesbaren Beschreibung des Problems geliefert werden;
- Die gelieferten Waren sollten intakte Siegel mit Produktionsdatum oder Seriennummern des Garantiegebers oder des Herstellers aufweisen und während der Verladung, des Transports und der Entladung angemessen verpackt sein;
- Der Versand zum Service-Center des Garantiegebers muss vom Garantieempfänger organisiert und bezahlt werden.
9. Die Garantiegeberin behält sich das Recht vor, dem Garantieempfänger die Kosten für Service, Transport, Versicherung und Zollabfertigung in Rechnung zu stellen, wenn der Mangel nicht in den Geltungsbereich dieser Garantie fällt oder die Ware nicht als mangelhaft erwiesen wurde.
10. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
- Mechanische oder elektrische Schäden, die durch unsachgemäße Installation, Konfiguration, Verwendung oder andere Aktivitäten entstanden sind, die nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmen oder im Widerspruch zu den technischen Spezifikationen stehen, die dem Gerät beigefügt sind;
- Schäden, die durch höhere Gewalt, Überschwemmungen, Brände, Blitzschlag oder andere Naturkatastrophen, Kriege, unvorhergesehene Ereignisse, unangemessene Spannungen, mangelhafte Versorgungsmaterialien oder andere externe Faktoren verursacht werden;
- Waren, die vom Garantieempfänger oder einer anderen Person in irgendeiner Weise verändert wurden, einschließlich Umgestaltung, Reparatur, vorsätzliche Konstruktionsänderungen, Modifikationen und Anpassungen;
Die Waren, deren Seriennummern und/oder Siegel des Garantiegebers beschädigt oder unleserlich sind; - Die in der Betriebsanleitung angegebenen Tätigkeiten, für die der Kunde in seiner Eigenschaft und auf seine Kosten allein verantwortlich ist;
- Mängel, die auf die Verwendung von ungeeigneten oder nicht originalen Liefermaterialien zurückzuführen sind;
- Schäden, die auf das Verschulden oder die Unkenntnis des Benutzers zurückzuführen sind;
- Funktionsstörungen des Geräts, die durch einen Konflikt oder eine Inkompatibilität zwischen Softwareanwendungen verursacht werden, die auf dem beschädigten Gerät oder auf der Anlage installiert sind, mit der das Gerät gemäß der Zweckbestimmung des Geräts ständig zusammenarbeitet.
11. Der Garantienehmer garantiert, dass er die Waren nur in der ursprünglichen, vom Garantiegeber verpackten und gelieferten Form ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Garantiegebers weiterverkauft, ohne sie zu zerlegen oder umzupacken. Der Garantiebegünstigte wird die Etiketten auf den Verpackungen oder die Beipackzettel vor einem solchen Verkauf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Garantiegebers entfernen, verändern oder ergänzen.
12. Die Garantiegeberin behält sich das Recht vor, die mangelhafte Ware oder ihren Bestandteil durch ein mangelfreies Äquivalent zu ersetzen, sofern dieses Äquivalent die gleiche oder eine höhere Effizienz und Funktionalität als die ursprüngliche Ware oder der ursprüngliche Bestandteil gewährleistet. Die ersetzten mangelhaften Waren oder Komponenten gehen in das Eigentum der Garantin über.
13. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der sich die reparierten Waren im Service-Center der Garantiegeberin befinden.
14. Die Garantiegeberin haftet nicht für die Nichterfüllung der in dieser Garantie festgelegten Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die die Garantiegeberin oder den Hersteller der Waren betrifft. Unter höherer Gewalt ist jedes Ereignis oder jeder Umstand zu verstehen, das bzw. der außerhalb der Kontrolle des Garantiegebers liegt, das bzw. der den Garantiegeber daran hindert, die in dieser Garantie festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, oder das bzw. der dazu führt, dass die Garantieleistungen nicht zu den in dieser Garantie festgelegten Bedingungen erbracht werden können, und das bzw. der von dem mit professioneller Sorgfalt handelnden Garantiegeber zum Zeitpunkt der Übernahme der Verpflichtungen aus dieser Garantie nicht vorhergesehen werden konnte.
15. Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, die Erbringung von Garantieleistungen zu verweigern, wenn dies zu einem Verstoß gegen geltende Gesetze führen würde.
16. Die durch diese Garantie gewährten Rechte schließen nicht das Recht des Garantieempfängers ein, entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit Mängeln an der Ware geltend zu machen. Der Garantiegeber haftet nicht für materielle Verluste, die durch die mangelhaften Waren verursacht wurden.
17. Diese Allgemeinen Garantiebedingungen können geändert werden, wenn der Käufer und die Garantiegeberin in einer separaten Vereinbarung andere Bedingungen festlegen, und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ersetzen die entsprechenden Bestimmungen der Datenschutzbestimmungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.